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Kleiderordnung für Juden im Mittelalter
Zu Beginn des Mittelalters schien die Lage der jüdischen Bevölkerung zunächst gesichert. Sie
betätigten sich im Fernhandel und wurden dadurch nicht
nur geduldet, sondern auch geschätzt. Mit dem wirtschaftlichen Aufstreben der C hristen hatten sie jedoch schon
bald ihre gute Position im Handel verloren. Betätigungsverbote wurden erlassen. Verfolgung und Vertreibung setzten ein.
Nun gewann mehr und mehr das Geldleihgeschäft für die jüdischen Gemeinden an Bedeutung.
Durch Zinsen, die sie von ihren christlichen Mitbürgern verlangten, sank aber auch ihr Ansehen.
Auf einem 1215 eingerufenem Laterankonzil, welches unter anderem gegen den angeblichen Wucher der Juden gerichtet war,
legte Papst Innozens III. eine neue, für Juden diskriminierende,
Kleiderordnung fest. Sie galt als eine staatlich verordnete Maßnahme zur Unterscheidung der Juden von der christlichen Bevölkerung. Aber nicht nur die jüdischen Gemeinden sondern auch Prostituierte und
Aussätzige hatten sich, wenn vorerst auch unterschiedlich streng gehandhabt, an diese Verordnung zu halten.
Männlichen Juden war es vorgeschrieben den sogenannten Judenhut zu tragen, einen meist gelber Hut mit hoher, kugelförmig endender Spitze.
Diese Kennzeichnungspflicht wurde 1431 auf dem Baseler Konzil erneuert. Weibliche Juden hatten einen blaugestreiften Schleier zu tragen.
Männliche Juden sollten sich durch einen fingerdicken, gelben Ring
("Judenfleck ") auf ihren Röcken von der übrigen Bevölkerung abheben.
Bei Verstoß gegen eine der getroffenen Verordnungen musste teilweise ein
Bußgeld gezahlt werden. Die Höhe des Betrages war dann von Fall zu Fall verschieden.
Die genannten Verordnungen am Beispiel von Frankfurt :
"Damit auch die Christen vor den Juden zu erkennen seien, so sollen alle und jede Juden und Jüdinnen,
sie seien fremd oder eingesessen, außerhalb der Judengasse in und zwischen den Messen ihr gebührlich
Zeichen, als mit Namen einen runden gelben Ring, öffentlich und mit ihren Mänteln unverdeckt an ihren
Kleidern tragen, bei Vermeidung den Eingesessenen der Buße, nämlich 12 Schilling, und den Fremden
ein Gulden, unablässlich zu bezahlen, sooft und dick das Not geschieht; danach sich ein jeder wisse zu
richten."
Erst unter dem Einfluss der Aufklärung wurde die Kleiderordnung für Juden im Jahre 1728
abgeschafft und die Kleidung der jüdischen
Bevölkerung glich sich immer mehr der der Christen an.
verfasst von: Sandy Plonka
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